Hafenordnung

Sehr geehrter Skipper / Bootseigner !

Wir freuen uns, Sie und Ihre Crew in St. Goar begrüßen zu können und möchten Sie bitten, nachfolgendes zu beachten:

  1. Das Anlegen und Benutzen der Stege erfolgt auf eigene Gefahr.

  2. Bei Beschädigungen der Anlage haftet der Verursacher.

  3. Bitte nur zugewiesene oder grün markierte Liegeplätze benutzen. Der Vermieter ist berechtigt Stege, die ohne Anmeldung belegt wurden, freizumachen.

  4. Auf der Steganlage ist das Grillen nicht erlaubt. (nur im dafür vorgesehenen Bereich)

  5. Die Benutzung der Abfallcontainer nur mit sortiertem Abfall.

  6. Das Festmachen sollte möglichst mit dem Heck zum Hauptsteg erfolgen, um diesen nicht mit Anker bzw. überhängenden Hindernissen einzuschränken.

  7. Der Steg darf nicht als Lagerfläche benutzt werden.

  8. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Hafen als Bauhafen für das Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen dient. Es ist verboten an Wasserbaugeräten und den Steganlagen des Wasserbaus und der Wasserschutzpolizei anzulegen oder diese zu behindern.

  9. Die Bestimmungen des Umweltschutzes sind genauestens zu beachten.

  10. Das Betanken von Booten darf nur mit zugelassenen Kanistern erfolgen.

  11. Im Hafen bitte kein Bord-WC benutzen, dafür steht die Toilette im Sanitärbereich zur Verfügung.

  12. Achten Sie darauf, dass die Türen an den Zugangsstegen geschlossen bleiben.

  13. Kinder sollten auf der Steganlage Schwimmwesten tragen.

  14. Rad und Inliner fahren ist auf der gesamten Steganlage verboten.

Wir hoffen, dass Sie angenehme Tage im „Tal der Loreley“ verbringen.

Hier finden Sie uns

Funboat Marina

Am Hafen 14

56329 Sankt Goar

Bei Fragen und Reservierungen

Rufen Sie einfach an unter

Mobil: 0163-1699554

 

Druckversion | Sitemap
© Richard Vogel